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Nach Fahrer, Zeitraum, Verstoßart, Schweregrad, Regel oder Gruppe eingrenzen, statt einen undifferenzierten Export durchzuarbeiten.
Lenk- und Ruhezeiten, Arbeitszeit, Tachograph
Automatisch erkannte Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten, Arbeitszeit und Tachographenpflichten – mit den Tätigkeiten, Werten, Erklärungen und der Bußgeld-Einschätzung, die ein verantwortungsvolles Nachfassen braucht.

TachoAssist trennt Lenk- und Ruhezeiten, Arbeitszeit nach § 21a ArbZG und Tachographenpflichten – ohne sie von der Tätigkeit zu trennen, aus der das Ergebnis entstanden ist. Genau dieser Zusammenhang zählt, wenn ein Fuhrparkleiter den Datensatz verstehen und mit dem Fahrer besprechen soll.
Zu jedem Verstoß kommt eine Einschätzung nach deutschem Bußgeldkatalog, getrennt für Fahrer und Unternehmer ausgewiesen. Sie ordnet die Größenordnung ein und ersetzt keinen Bescheid.
Nach Fahrer, Zeitraum, Verstoßart, Schweregrad, Regel oder Gruppe eingrenzen, statt einen undifferenzierten Export durchzuarbeiten.
Was gemessen wurde, welche Kategorie greift und welche Erklärung und Rechtsgrundlage hinter dem automatischen Ergebnis steht.
Flottenaufschlüsselungen zeigen wiederkehrende Verstoßarten und Fahrer, für die eine gezielte Unterweisung sinnvoll ist.

Ein Etikett allein verhindert selten den nächsten Fehler. Datum, Tätigkeitsverlauf, gemessene Werte und Erklärungen helfen, dem Fahrer zu zeigen, was passiert ist, und die Unterweisung auf das betroffene Verhalten zu richten. Wer früher reagiert, senkt Wiederholungen, Verwaltungsaufwand und vermeidbare Bußgeldrisiken.
Keine Garantie: TachoAssist unterstützt die Compliance-Arbeit. Automatische Ergebnisse und Bußgeld-Einschätzungen müssen fachlich geprüft werden und sind keine Rechtsberatung.
Bußgeld-Einschätzung
Die Prüfung nach Bußgeldkatalog ist in Deutschland standardmäßig aktiv. Sie ordnet einen Verstoß in die Systematik des Bußgeldkatalogs zum Fahrpersonalrecht ein.
Bei Verstößen gegen die Sozialvorschriften haften regelmäßig beide. Die getrennte Darstellung macht sichtbar, welcher Anteil auf wen entfallen kann.
Zu jeder Einschätzung gehört die zugrunde liegende Regel, damit die Zuordnung nachvollziehbar bleibt und geprüft werden kann.
Die tatsächliche Höhe hängt vom Einzelfall ab und wird von der zuständigen Behörde festgesetzt. TachoAssist trifft keine Aussage über den Ausgang eines Verfahrens.
Nach dem Verstoß
Einen Fahrer öffnen, den zugrunde liegenden Tag prüfen – und dann über Flottenfilter und Regelaufschlüsselungen sehen, ob dasselbe Problem an anderer Stelle auftritt. Wiederkehrende Muster sind der Hebel; Einzelfälle sind meist nur ein Symptom.

Öffnen Sie den Fahrer, prüfen Sie den Tag – und kehren Sie mit einer Antwort in die Flottenansicht zurück.
Fragen
Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten nach VO (EG) 561/2006, die Arbeitszeit mobiler Beschäftigter nach § 21a ArbZG, die Tachographenpflichten nach VO (EU) 165/2014 sowie die Regeln des EU-Mobilitätspakets.
Nein. TachoAssist zeigt zu jedem Verstoß eine Einschätzung nach deutschem Bußgeldkatalog, getrennt für Fahrer und Unternehmer, mit Rechtsgrundlage. Das ist eine Orientierungshilfe, kein Bescheid: Die endgültige Höhe legt die Behörde fest.
Weil bei Verstößen gegen die Sozialvorschriften regelmäßig beide haften. Die getrennte Darstellung macht sichtbar, welcher Anteil auf den Fahrer und welcher auf das Unternehmen entfallen kann.
Im Business-Arbeitsbereich lassen sich Verstöße nach Fahrer, Zeitraum, Schweregrad, Regel und Kategorie filtern; Aufschlüsselungen zeigen, welche Muster sich über mehrere Fahrer wiederholen.
Nein. Sie unterstützen die Compliance-Arbeit, müssen aber gegen die Originaldaten und den Sachverhalt geprüft werden. Sie sind keine Rechtsberatung und kein verbindlicher Nachweis der Rechtskonformität.
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